Leitsätze des ZBV
Unser Leitbild
Der Zürcher Bauernverband ist die Organisation der Zürcher Bauernbetriebe und setzt sich für die Anliegen und Bedürfnisse seiner Mitglieder ein. Für die Arbeit der Gremien und der Geschäftsstelle dienen folgende Leitsätze.
Leitsatz 1: Nahrungsmittel produzierende Landwirtschaft
Der ZBV setzt sich für eine unternehmerische, Nahrungsmittel produzierende Landwirtschaft ein und unterstützt die Bauernfamilien dabei kostendeckende Preise zu erzielen. Die Zürcher Landwirtschaftsbetriebe erwirtschaften einen wesentlichen Teil ihres Einkommens aus der marktgerechten Nahrungsmittelproduktion, ergänzt durch Tätigkeiten in der Paralandwirtschaft, der Landschaftspflege und durch Dienstleistungen. Mit ihrer Tätigkeit leisten die Zürcher Bauernfamilien einen wichtigen Beitrag zur sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung.
Leitsatz 2: Im Einklang mit Natur und Umwelt
Der ZBV setzt sich für eine hohe Professionalität der landwirtschaftlichen Tätigkeit seiner Mitglieder ein. Die Produktion erfolgt standortgerecht, nach den Grundsätzen von Ökonomie und Ökologie, verantwortungsbewusst gegenüber Mensch, Tier und Umwelt. Im Vordergrund stehen dabei die Aspekte der Qualität. Dies gilt insbesondere für die landwirtschaftlichen Produkte, aber auch für die Leistungen bezüglich Ökologie und Biodiversität. Der ZBV ist sich den gesellschaftspolitischen Zielkonflikten bewusst. Der Verband setzt sich zusammen mit den involvierten Behörden dafür ein, transparente und für die Landwirtschaft tragbare Lösungen zu finden sowie verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Leitsatz 3: Koordinationsaufgaben als Dachorganisation
Als bäuerliche Dachorganisation im Kanton Zürich arbeitet der ZBV mit anderen bäuerlichen Organisationen auf eidgenössischer, kantonaler und regionaler Ebene zusammen. Er bietet, wo erwünscht, seine Hilfestellung an und koordiniert gemeinsam Anliegen und Aktivitäten.
Leitsatz 4: Schwerpunkte der standespolitischen Arbeit
Der ZBV vertritt die Anliegen der Zürcher Landwirtschaft bei Behörden und Organisationen. Besondere Schwergewichte bilden:
- die Verbesserung des bäuerlichen Einkommens und somit die Sicherung der freiwilligen Vorsorge
- die Erhaltung des Kulturlandes und der Fruchtfolgeflächen
- eine bedürfnisgerechte Raumplanungs- und Siedlungspolitik zugunsten der Ernährungssicherheit
- die Förderung der praxisorientierten landwirtschaftlichen Bildung und Forschung
- die Stärkung des bäuerlichen Selbstverständnisses
- die Bekämpfung administrativer und kostentreibender Auflagen
- das Nutzen des Standortvorteils des Kantons Zürich zugunsten der Zürcher Landwirtschaft
Leitsatz 5: Bauernfamilien
Der ZBV setzt sich für die Bauernfamilien und die bäuerlichen Arbeitskräfte ein. Im schwierigen Umfeld legt er ein besonderes Augenmerk auf die sozialen Aspekte der Bauernfamilien und bietet entsprechende Hilfestellung an. Unter anderem stehen hierfür die gesamtheitliche Versicherungsberatung sowie die personifizierte Institution «Puure-Hilf Zürich» zur Verfügung.
Leitsatz 6: Dienstleistungen
Der ZBV bietet für die Zürcher Landwirtschaft bedürfnisgerechte, fachlich hochstehende und effiziente Dienstleistungen an. Mitglieder des ZBV profitieren von günstigeren Konditionen. Die Dienstleistungen stehen aber auch Nichtmitgliedern und Dritten inner- und ausserhalb des Kantons grundsätzlich zur Verfügung.
Leitsatz 7: Information der Mitglieder
Der ZBV informiert seine Mitglieder regelmässig, zeitgerecht und kostengünstig über fachliche und standespolitische Themen. Er wählt dafür auch geeignete Dialogformen.
Leitsatz 8: Information der Öffentlichkeit
Der ZBV informiert die nichtbäuerliche Bevölkerung, Konsumentinnen und Konsumenten sowie interessierte Kreise über die Kernanliegen der Landwirtschaft in geeigneter Form und nutzt dabei aktuelle Informationskanäle. Er arbeitet dazu mit anderen bäuerlichen Organisationen und schweizerischen Institutionen zusammen.
Leitsatz 9: Mitgliedschaft
Der ZBV organisiert sich so, dass er seine Aufgaben zugunsten der Mitglieder effizient und kostengünstig erfüllen kann. Mitglied beim ZBV ist, wer den durch die DV festgelegten Mitgliederbeitrag bezahlt.